Straßenreinigung und Rückschnitt: Jetzt handeln, sonst droht Bußgeld

23. Mai 2026 Aktuelles

Die Ortsgemeinde hat mehrfach auf die Pflichten zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt hingewiesen. Wer weiterhin nicht handelt, muss mit dem Ordnungsamt rechnen.

Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, die in den öffentlichen Straßen- oder Wegebereich ragen. Ebenso sind die Straßenrinnen vor dem eigenen Grundstück regelmäßig zu reinigen. Das Lichtraumprofil ist ganzjährig freizuhalten – also auch im Sommer.

Da einige Bürgerinnen und Bürger alle bisherigen Aufforderungen ignoriert haben, übergibt die Ortsgemeinde diese Fälle nun an das Ordnungsamt. Wer gegen die Straßenreinigungspflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Rücksichtnahme ist kein Fremdwort, sondern eine Grundlage des Miteinanders in unserer Gemeinde.

Stefan von Minden
Ortsbürgermeister


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