Service

Betriebszeiten für Rasenmäher

Nach dem Landesimmissonsschutzgesetz von Rheinland-Pfalz gilt für Privatpersonen in Gebieten, die dem Wohnen dienen, ein generelles Betriebsverbot für Rasenmäher während der Mittagszeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Gleiches gilt für die Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen.

Nach § 8 LImSchG ist der Betrieb von Maschinen und Geräten, die im Anhang der 32. BImSchV aufgeführt sind, in Gebieten, die dem Wohnen dienen, für Privatpersonen an Werktagen in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 7:00 Uhr sowie ganztätig an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7:00 bis 9:00 und 17:00 bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden.

Die e-Tonne für Elektrokleingeräte

Seit 24.03.2006 gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dies bedeutet, dass keinerlei Elektroaltgeräte mehr über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Der Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb hat daher jetzt auch eine e-Tonne zur Sammlung von Elektrokleingeräten in Alpenrod zentral aufgestellt.

Elektronische Kleingeräte wie: Rasierapparate, Haartrockner, Staubsauger, Kofferradios etc. werden nicht mehr separat abgeholt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Kleingeräte entweder in die aufgestellte e-Tonne zu geben oder im Umweltmobil der WAB für Sonderabfälle abzugeben. Größere Elektrogeräte werden vom WAB auch weiterhin auf Anruf hin vor Ort abgeholt.

Die 240 Liter e-Tonne ist mit einem Deckelschloss und einer Klappe über der Einwurföffnung ausgestattet. Bitte nur Geräte einwerfen, die durch diese Klappenöffnung passen! Die e-Tonne wurde im verschlossenen Geräteschuppen neben dem Rathaus aufgestellt und
ist nur zu den Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung auf Anmeldung bei der Ortsbürgermeisterin zugänglich. Um entsprechende Beachtung wird gebeten!

Hachenburger Nachbarschaftshilfe

Ehrenamtliche Helfer bieten Senioren unentgeltlich kleine Alltagshilfen. Im Hachenburger Nachbarschaftsbüro können Sie um Unterstützung nachfragen: Jeden Donnerstag von 14.00 bis 15.00 Uhr telefonisch: 02662/9480908 oder persönlich: im Seniorentreff Hachenburg (Ecke Färberstraße / Judengasse).

Verbandsgemeinde und sonstige Einrichtungen

Wasserwerk
der Verbandsgemeinde Hachenburg
Tel.: 02662 801-236

nach Dienstschluss
Tel.: 02662 801-237

oder diensthabender Monteur
Tel.: 0171 3138875

Stromversorgung
Energienetze Mittelrhein
Tel.: 0261 2999-54

ein Unternehmen der evm-Gruppe
Kabel-TV / Internet
KEVAG Telekom GmbH
Tel.: 0261 20162-222
 

 

Häckselplatz

  Musterausweis Häckselplatzgebühr 2021

Wer als Bürger bzw. Grundstückseigentümer auch im Jahre 2021 den Häckselplatz für die Anlieferung von Rasenschnitt, Ast- und Strauchwerk während der genannten Öffnungszeiten nutzen möchte, benötigt die Karte "Häckselplatzgebühr ". Diese ist zum Preis von 25,-€ / Saison bei der Gemeindeverwaltung während der bekannten Dienstzeiten käuflich erwerben.

Der genaue Öffnungstermin (voraussichtlich ab Anfang April) wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Das Abstellen von Müllsäcken vor dem Tor oder am Zaun ist untersagt! Die Berechtigungskarte ist IMMER mitzuführen!

Die Häckselplatzgebühr wird namentlich nicht für denjenigen ausgestellt, der zufällig auf dem Platz anliefert. Die Gebühr wird fällig, wer als Grundstückseigentümer den Häckselplatz für Anlieferungen nutzen möchte.

Ausleihen von Zeltgarnituren (Tische und Bänke)

Unseren Bürgern bieten wir die Möglichkeit, sich kostenlos Tische und Bänke (sog. Bierzeltgarnituren) für die nächste Geburtstagsfeier, Gartenparty, etc. auszuleihen. Das Ausleihen der Tische und Bänke ist ausschließlich gegen Voranmeldung bei der Ortsbürgermeisterin zu den bekannten Dienstzeiten möglich. Um entsprechende Beachtung wird gebeten!

Westerwälder Frischedienst

Jeden Mittwoch, in der Zeit von ca. 13.00 bis 13.15 Uhr wird die Haltestelle Dorfplatz Mittelstraße (Brunnen) angefahren.

Im Verkaufssortiment werden alle Dinge des täglichen Bedarfs angeboten, wie z.B. Obst, Gemüse, Konserven, Frischeartikel wie Joghurt, Quark, Butter, Wurst, Käse, Fleisch sowie auch Brot, Brötchen und Kuchen.