Rückschnitt von Sträuchern und Hecken
7. Oktober 2023 Aktuelles
Sträucher und Hecken, die in öffentliche Verkehrsräume hineinragen, stellen sowohl ein Hindernis als auch eine Unfallquelle dar. Kritisch sind Überhänge, die in Gehwegbereiche oder Fahrbahnen hineinragen und Fußgänger zum Ausweichen auf die Fahrbahn veranlassen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Grundstückseigentümer den Bewuchs zu prüfen und gegebenenfalls soweit zurück zu nehmen, dass Gefährdungen auszuschließen sind.
Wiederholt erreichte uns eine Beschwerde des Westerwaldkreis-Abfallwirtschafts-Betriebes (WAB), das aus aktuellem Anlass nachfolgend veröffentlicht wird:
Aktuelle Problemstellungen bei der Abholung der Abfall- und Wertstofftonnen in der Gemeinde Alpenrod mit den Ortsteilen Dehlingen und Hirtscheid durch in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Bäume, Äste und Sträucher
Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung, welche im Interesse aller Bürger ihrer Gemeinde sein dürfte, kann nur dann funktionieren, wenn wir die jeweiligen Straßen und die betreffenden Grundstücke auch problemlos und vor allem ohne Schaden für unsere Mitarbeiter aber auch unsere teuren Spezialfahrzeuge erreichen können. Letztlich müssen Schäden an den Fahrzeugen zu Lasten aller Gebührenzahler wieder beseitigt werden und sind daher nur bedingt hinnehmbar.
Ein solcher, für die Durchführung unseres Entsorgungsauftrages erforderlicher unbeeinträchtigter Abfuhrbetrieb, ist bedauerlicherweise in einigen Straßen in ihrer Gemeinde in Alpenrod, Dehlingen und Hirtscheid nicht mehr gewährleistet bzw. deutlich gefährdet. In das Fahrbahnprofil herabhängende bzw. hineinragende Äste und Sträucher verschmälern nicht nur den für den Begegnungs- bzw. Fahrverkehr verbleibenden Fahrbereich, sondern sie führen auch bei entsprechendem unausweichlichem Kontakt mit unseren Fahrzeugen zwangsläufig zu Schäden an denselben, sei es nun an der Lackierung, den Außenspiegeln oder im Lichtraumprofil der Fahrbahn an den Fahrzeugaufbauten, wie z.B. bei den für den Kontakt zu den Fahrzeugen notwendigen Antennen, Warnbeleuchtung usw. Auch unsere im Bereich der Ladefläche am Fahrzeugende stehenden Mitarbeiter werden durch die Äste und Sträucher beim Vorbeifahren gefährdet. Dies ist leider so weiterhin nicht mehr hinnehmbar. Wir müssen aus vorgenannten Gründen darauf dringen, dass für die ungefährdete Befahrbarkeit der Straße bzw. des Weges ein Lichtraumprofil von mindestens 3,5 m Breite und 4,1 m Höhe zur Verfügung steht. Dies ist im vorliegenden Fall durch das nicht rechtzeitige bzw. nicht ausreichend vorgenommene Zurückschneiden des in die Fahrbahn bzw. das Lichtraumprofil hineinragenden Grüns nicht mehr gewährleistet und Abhilfe tut daher not.
Wir bitten Sie daher im Interesse ihrer Bürger, die Äste und Sträucher, welche in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, umgehend abzuschneiden oder entsprechend kürzen zu lassen bzw. auf ein solches Handeln hinzuwirken, da ansonsten eine reibungsloste Abfuhr unsererseits in der/den fraglichen Straße/n zukünftig nicht gewährleistet werden kann und wir diese bis zur Beseitigung des vorgenannten Problems einstellen müssen. Dies dürfte weder ihnen noch ihren Bürgern gefallen und ist auch nicht nötig, wenn kurzfristig Abhilfe geschaffen wird. Daher hoffen wir auf Verständnis für unsere Situation und unser Anliegen.
Soweit das zitierte Schreiben der WAB. Bitte helfen Sie durch umsichtiges verantwortungsvolles Handeln mit, derartiges Gefährdungspotenzial umgehend zu beseitigen!
Vielen Dank!
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