Parken im Kirchweg wird geordnet
21. Juli 2022 Aktuelles
Leider mussten wir über einen längeren Zeitraum feststellen, dass entlang des Kirchweges (K 62) im Ortsteil Dehlingen Fahrzeuge aller Art dauerhaft geparkt bzw. abgestellt werden. Daher hat die Kreisverwaltung in Verbindung mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Hachenburg nach § 45 der Straßenverkehrsordnung in der gültigen Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs die nachfolgend aufgeführte Anordnung für den „Kirchweg“ im OT Dehlingen erlassen: „In der Straße „Kirchweg“ wird das Parken nur noch in markierten Flächen zugelassen“.
Gemäß Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) haben die Mitarbeiter des örtlichen Bauhofes jetzt im Bereich des „Kirchweges“ ab der Einmündung „Am Hirzbach“ bis zum Kreisel in der Ortsmitte die angeordneten 5 Parkflächen markiert. Weiterhin wurden Verkehrszeichen 314 (StVO) mit dem Zusatz "Parken nur innerhalb markierter Flächen erlaubt“ aufgestellt.
Da das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde künftig verstärkt Kontrollen im „Kirchweg“ durchführt, wird dringend um Beachtung der Anordnungen gebeten!
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