Nicht schön anzusehen!

8. Oktober 2023 Aktuelles

Nach der Landesverordnung des Abfallbeseitigungsgesetzes ist jegliches Ablagern von Abfällen grundsätzlich verboten!

Es ist wirklich nicht schön anzusehen…

Wie auf dem Foto unschwer zu erkennen, mussten wir leider in den letzten Wochen mehrmals feststellen, dass in unserer Gemarkung entlang des Wirtschaftsweges unterhalb des Neubaugebietes „Vorn auf der Wurst“ (gegenüber der Kita) ein Fahrrad-Gepäckträger (Metall), ein Besen, mehrere Schirme und zuletzt eine Friteuse (somit Elektroschrott) widerrechtlich entsorgt wurden!

Im Hinblick auf die vorhandenen Möglichkeiten zur Abholung von Elektroschrott bzw.-geräten durch die WAB, Moschheim, ist ein derart unerlaubtes Vorgehen absolut nicht nachvollziehbar. Nach der Landesverordnung des Abfallbeseitigungsgesetzes ist jegliches Ablagern von Abfällen grundsätzlich verboten! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und können mit hohen Geldbußen geahndet werden. Hinweise über die/den Verursacher werden vertraulich behandelt und sind an die Gemeindeverwaltung Alpenrod oder an die Polizeiinspektion Hachenburg erbeten.


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