Freilaufende Hunde
3. Juni 2023 Aktuelles
Leider mussten wir zum wiederholten Male feststellen, dass Hundehalter ihre Hunde in der Ortslage bzw. in der Gemarkung einfach frei umherlaufen lassen.
Am 19. Oktober 2022 wurde eine neue Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Hachenburg bekannt gemacht. In § 2 Abs 2 Satz dieser Gefahrenabwehrverordnung ist wie bisher geregelt, dass Hunde innerhalb der bebauten Ortslage nur angeleint geführt werden dürfen.
Neu ist die Regelung gemäß § 2 Abs 2 Satz 2, wonach Hunde auch außerhalb der bebauten Ortslage umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen sind, wenn andere Personen sich nähern oder sichtbar werden. Die Nichtbefolgung der oben genannten Bestimmungen zur Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
Darüber hinaus erreichen uns immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen öffentlicher Anlagen durch Hundekot. Von daher möchten wir darauf hinweisen, dass Hundehalter bzw. Hundeführer nach § 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung verpflichtet sind, solche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Wer dies missachtet, handelt ebenfalls ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
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