Freilaufende Hunde

27. Juli 2015 Artikel

Aufgrund von mehreren Beschwerden (besonders aus dem OT Dehlingen) möchte ich die Hundehalter zum wiederholten Male auf richtiges Verhalten in der Öffentlichkeit hinweisen:

Nach § 4 der Gefahrenverordnung der VG Hachenburg dürfen Hunde nur angeleint innerhalb der geschlossenen Ortslage bzw. in öffentlichen Anlagen ausgeführt werden. Hunde dürfen weder tags noch nachts innerhalb des Wohngebietes frei herumlaufen!

Das freie Umherlaufenlassen des Hundes / der Hunde ist daher nur auf hinreichend gesicherten Privatgrundstücken und außerhalb der geschlossenen Ortslage erlaubt.

Zuwiederhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500,- € geahndet werden. Ich bitte daher nochmals die gebotenen Regeln zu beachten. Vielen Dank!


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