Freilaufende Hunde & Hundekot

1. März 2024 Aktuelles

In den letzten Tagen und Wochen häufen sich wieder einmal die Beschwerden über freilaufende Hunde. Wir müssen feststellen, dass Hundehalter ihre Hunde in der Ortslage bzw. in der Gemarkung einfach frei umherlaufen lassen. Daher wird an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass nach § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der VG Hachenburg Hunde nur angeleint innerhalb der bebauten Ortslage bzw. in öffentlichen Anlagen ausgeführt werden dürfen. Hunde dürfen weder tags noch nachts innerhalb des Wohngebietes frei umherlaufen! Außerhalb der bebauten Ortslage sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern!

Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall eine Anzeige gegen den jeweiligen Hundehalter beim Ordnungsamt der VG Hachenburg erfolgen wird.

Ebenso sind leider auch die Verunreinigungen durch Hundekot, trotz mehrfacher Veröffentlichungen, ein ständiges Ärgernis. Es ist es absolut unverständlich, mit welchem Egoismus und mit welcher Sorg- und Rücksichtslosigkeit einige Hundehalter es zulassen, dass ihr Hund „sein Geschäft“ auf Privatgrundstücken, öffentlichen Flächen, Gehwegen und Wegerändern an Wirtschaftswegen verrichtet.

Aktuell müssen wir seit einigen Wochen feststellen, dass rücksichtslose Hundehalter ihre Hunde auf unseren Kinderspielplätzen sowie auf dem Schulhof der Grundschule und dort auch auf den angrenzenden Wiesen und Wegen ausführen. Dies führt dazu, dass spielende Kinder in die Hinterlassenschaften treten und den Kot anschließend in die Schulklasse oder den Kindergarten „mitnehmen“. Auch hierzu gelten die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung die beinhalten, dass Verunreinigungen durch Hundekot unverzüglich zu beseitigen sind!

Es ist sehr bedauerlich, dass mit derartigen Veröffentlichungen auch die vorbildlichen Hundehalter in unserer Gemeinde verunglimpft werden, denn eigentlich sollte es doch für jeden verantwortungsvollen Halter eine Selbstverständlichkeit sein, immer eine Hundekot-Tüte dabei zu haben. So können Verschmutzungen auf Gehwegen, Wegerändern, öffentlichen Wegen und Plätzen sowie auf privaten Grünflächen verhindert werden.

Liebe Hundehalter, seien Sie Vorbild und nehmen Sie sich bei ihren Spaziergängen bitte eine Tüte mit. Die Hinterlassenschaften können anschließend in den dafür vorgesehenen Abfallkörben an Wegesrändern oder auch in jeder privaten „grauen“ Mülltonne entsorgt werden. Wir bitten um Beachtung und um Ihre Mitwirkung! Vielen Dank!


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