Einebnen von Grabstätten

31. Januar 2023 Aktuelles

Es ist vorgesehen, dass auf den Friedhöfen Alpenrod und Hirtscheid voraussichtlich Ende März/Anfang April dieses Jahres (vor der Frühjahrsbepflanzung) einige Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren gemäß der geltenden Friedhofssatzung durch den Bauhof der Ortsgemeinde eingeebnet werden.

Auf dem Friedhof Alpenrod handelt es sich um die Einzel-Reihen-Grabstätten der unteren Reihe des hinteren Grabfeldes bis zum mittleren Weg, eine Urnen-Reihengrabstätte, eine Doppel-Grabstätte, sowie auf dem Friedhof Hirtscheid die Einzel-Reihen-Grabstätten der oberen Reihe und zwei Doppel-Grabstätten.

Die betroffenen Angehörigen werden kurzfristig über die bevorstehenden Einebnungen informiert!


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