Einebnen von Grabstätten

22. Februar 2025 Aktuelles

Es ist vorgesehen, dass auf den Friedhöfen Alpenrod und Hirtscheid voraussichtlich Anfang April (KW14/15) dieses Jahres (vor der Frühjahrsbepflanzung) einige Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit gemäß der geltenden Friedhofssatzung durch den Bauhof der Ortsgemeinde eingeebnet werden.

Auf dem Friedhof Alpenrod handelt es sich um Reihengrabstätte Grabfeld 2 und Urnenreihengrabstätte Grabfeld 5. Auf dem Friedhof Hirtscheid um die Urnenreihengrabstätte Grabfeld 1, Reihengrabstätte Grabfeld 4 und Doppelreihengrabstätte Grabfeld 6.

Die betroffenen Angehörigen werden kurzfristig von der Verbandsgemeinde über die bevorstehenden Einebnungen informiert.


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