Anmeldung von Hunden

25. November 2023 Aktuelles

Die Nichtanmeldung eines Hundes ist ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht und somit eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 der GemO, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Um die Bestandaufnahme für die Erhebung der Hundesteuer zu aktualisieren, sind eventuelle Veränderungen im Hundebestand oder Neuanmeldungen von den Hundebesitzern bis Ende November 2023 bei der Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen.

Gemäß den Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Alpenrod ist das Halten von einem oder von mehreren Hunden innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung oder nach Zuzug in unsere Ortsgemeinde bei der Gemeindeverwaltung anzumelden!

Aus aktuellem Anlass weise ich erneut darauf hin, dass jeder Hund bei der Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung angemeldet sein muss und dass für jeden Hund somit Steuer anfällt. Die Nichtanmeldung eines Hundes ist ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht und somit eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 der GemO, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Falls eine Anmeldung bisher noch nicht vorgenommen wurde, bitte ich dies umgehend nachzuholen.


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