Anmeldung von Hunden
25. Oktober 2020 Aktuelles
Um die Bestandaufnahme für die Erhebung der Hundesteuer zu aktualisieren, sind eventuelle Veränderungen im Hundebestand oder Neuanmeldungen von den Hundebesitzern bis Ende November 2020 bei der Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen.
Gemäß den Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Alpenrod ist das Halten von einem oder von mehreren Hunden innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung oder nach Zuzug in unsere Ortsgemeinde bei der Gemeindeverwaltung anzumelden!
Aus aktuellem Anlass wird erneut darauf hingewiesen, dass jeder Hund bei der Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung angemeldet sein muss und dass für jeden Hund somit Steuer anfällt. Die Nichtanmeldung eines Hundes ist ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht und somit eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 der GemO, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden kann. Falls eine Anmeldung bisher noch nicht vorgenommen wurde, bitte ich dies umgehend nachzuholen.
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