"Alpenroder Straße" gesperrt!

5. August 2015 Aktuelles

Auf Antrag der Ortsgemeinde Alpenrod erging nach § 45 der Straßenverkehrsordnung in der heute geltenden Fassung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs die nachfolgend aufgeführte Anordnung durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Hachenburg:

Für die Alpenroder Straße im Ortsteil Hirtscheid von der Einmündung zur K 67 bis zur Einmündung der L 281 im Bereich Alpenrod (Sportplatz) wird das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ angeordnet! Die Anordnung ist aufgrund der Baumaßnahme an der Brücke L 281 bis zum Dezember 2015 befristet!

Leider müssen wir jedoch täglich bei vielen Verkehrsteilnehmern feststellen, dass die vom LBM ausgeschilderte Umleitung missachtet wird. Stattdessen wird als „Abkürzung“ die gemeindeeigene Straße zwischen Alpenrod und dem OT Hirtscheid und im Zuge dessen auch die Baustraße „Alpenroder Straße“ unerlaubt befahren. Es kann einfach nicht sein, dass derzeit Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen aller Art (auch LKW’s ) diese Verbindungsstraße unerlaubt befahren, noch dazu eine noch nicht fertig gestellte und nicht gewidmete Straße durch das Wohngebiet im Neubaugebiet „Auf der Jaucht“ und dort vermehrt Schäden am Fahrbahnbelag und an den Banketten verursachen. Eine Umleitung zwischen Alpenrod und dem OT Hirtscheid ist über die K 67 (unterhalb Friedhof Hirtscheid) und der L 281 ordnungsgemäß ausgeschildert und sollte daher auch entsprechend befahren werden.

Aufgrund der vorgenannten Verbotsbeschilderung wird die Polizeiinspektion Hachenburg nunmehr verstärkt Kontrollen durchführen. Um entsprechende Beachtung wird dringend gebeten!

 


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