Betriebszeiten für Rasenmäher

16. April 2020 Artikel

Aufgrund von Nachfragen möchte ich der Bitte einiger Bürger nachkommen, die gesetzlich festgelegten Einsatzzeiten für Rasenmäher nochmals darzustellen:

In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorbetriebene Rasenmäher an Werktagen zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und 20.00 bis 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig!

Dies bedeutet, dass an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach der Mittagsruhe in der Zeit von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr der Rasenmäher bedient werden kann!

Die Betriebszeiten für motorbetriebene Freischneider, Trimmer, Sensen und Laubsammler sind auf die Zeiten 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr beschränkt.

Im Hinblick auf ein gutnachbarschaftliches Zusammenleben wird unbedingt um Einhaltung der Mittagsruhezeit und Rücksichtnahme gebeten.

 

Weitere Details unter Service.


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