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Sitzung des Gemeinderates

17. November 2021 19.30 Uhr

Sitzung des Gemeinderates

Hiermit lade ich zur nächsten öffentlichen/nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
am Mittwoch, 17. November 2021, um 19.30 Uhr, ins Bürgerhaus Alpenrod herzlich ein.

Tagesordnung (öffentlich):
1.) Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
2.) Einwohnerfragestunde
3.) Beratung und Beschlussfassung über den Fällungs- & Kulturplan mit Finanzplan
für das Forstwirtschaftsjahr 2022
4.) Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
a.) Feststellung Ergebnis gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO
b.) Beschlussfassung über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin, des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde gem. § 114
Abs. 1 Satz 2 GemO
5.) Festlegung der Häckselplatzgebühr 2022
6.) Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme eines anteiligen Betrages der Ortsgemeinde zum Frühstück in der Kita Zauberstein für das Jahr 2022
7.) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kindergarten“ in der Ortsgemeinde Alpenrod
a.) Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen während der Offenlage des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für den B-Plan „Am Kindergarten“
b.) Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Kindergarten“ als Satzung
8.) Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Gewenn unter dem Mühlenweg“
9.) Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Vermessungsarbeiten für die Schlussvermessung der „Gartenstraße“
10.) Bekanntgaben

(nicht öffentlich):
1.) Auftragsvergaben
2.) Grundstücksangelegenheiten

Unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzverordnung wird die Sitzung für Ratsmitglieder und Zuhörer*innen mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder negativ getestet) durchgeführt. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Darüber hinaus besteht aktuell eine grundsätzliche Maskenpflicht. Die Maske kann am Sitzplatz abgenommen werden. Soweit sich vor der Sitzung herausstellt, dass nur wenige Teilnehmer weder geimpft noch genesen sind, kann diese Maskenpflicht entfallen. Dies wird zu Beginn der Sitzung mitgeteilt.

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